Wie sind die aktuellen Regelungen für die Einreise nach Österreich?
(Stand 07.04.2022):
Für die Einreise nach Österreich gilt die 3-G-Regelung (Geimpft, Genesen oder Getestet).
Ab wann gilt eine Person als geimpft, genesen bzw. getestet?
Geimpfte Personen:
- Impfstoffe mit zwei Impfdosen: Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dieser Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt und gilt für 270 Tage. Danach ist eine dritte Impfung erforderlich.
- Impfstoff von Johnson & Johnson: Die Impfung mit Johnson & Johnson ist für die Einreise nach Ablauf von 21 Tagen nach Erhalt der ersten Impfdosis gültig. Die Gültigkeit der zweiten Impfung beträgt 270Tage.
- Impfung für Genesene: Eine Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver Nachweis einer SARS-CoV-2 Erkrankung oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt. Diese Impfung hat eine Gültigkeit von 270 Tagen.
- Drittimpfung: Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen die Zweitimpfung) gilt 270 Tage. Zwischen zweiter und dritter Impfung müssen zumindest 90 Tage liegen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Genesene Personen:
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde. Ein gültiger Genesenen-Nachweis liegt vor, wenn eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 nachweislich vorgelegen hat.
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion.
- Nicht mehr akzeptiert wird ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest).
Getestete Personen:
- Antigen-Schnelltest: Gültigkeit 24 Stunden ab Probenabnahme
- PCR-Test: Gültigkeit 72 Stunden ab Probenabnahme
- Für die Einreise nicht akzeptiert werden „Wohnzimmertests“. Dabei handelt es sich unter anderem auch um Schultests an nicht in Österreich durchgeführten Schulen.
Wie ist die aktuelle Lage rund um Covid-19 an meinem gewünschten Urlaubsort?
Informationen dazu finden Sie im Themenbereich >> Sichere Urlaubsplanung.
Was ist bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beachten?
Sie reisen mit dem Zug ins SalzburgerLand und/oder zurück? Um die Gesundheit von Ihnen und anderen Mitreisenden zu schützen, beachten Sie bitte die Regelungen in öffentlichen Verkehrsmitteln:
- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und im Innen-Wartebereich von Zug- und Busbahnhöfen ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel nur dann, wenn Sie sich gesund fühlen.
- Tickets idealerweise bereits im Vorfeld online, im Hotel oder an einem Fahrkarten-Automaten kaufen.
Wertvolle und aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten der ÖBB und der DB.
Welche Regelungen gelten bei einer Taxifahrt?
- Fahrzeuglenker und Fahrgäste tragen eine FFP2-Maske.
- Nach Möglichkeit kontaktlos mit Karte bezahlen.
Wo und wie kann ich im SalzburgerLand ein Auto mieten?
- Mietautos stehen in der Stadt Salzburg (u.a. am Flughafen) und in den großen Urlaubsregionen im SalzburgerLand zur Verfügung. Reservierungen können nahezu bei allen Unternehmen online gemacht und verwaltet werden.
- Fahrzeuge werden vor der Übergabe an den Kunden gründlich gereinigt und desinfiziert.
- Bei der Übergabe an den Kunden werden Sicherheitsvorkehrungen und Abstandsregeln eingehalten und der Kontakt reduziert.
Anbieter für Mietautos: Budget, Sixt, AVIS, Europcar, Hertz
Bei der Rückreise zu beachten: Gibt es aktuelle Reisewarnungen für das SalzburgerLand?
Entspannt und sorgenfrei: So wie der Urlaub im SalzburgerLand soll auch die Heimreise sein. Diese wichtigen Infos können dafür nützlich sein: Sichere Abreise » SalzburgerLand.com