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COVID-19 Wegweiser

AKTUELLE INFORMATIONEN, FRAGEN & ANTWORTEN

Herzlich Willkommen!
Ihr denkt an einen Urlaub im SalzburgerLand? Das freut uns sehr!

Hier findet ihr einen Überblick über die aktuelle Lage sowie über alle Maßnahmen, die wir getroffen haben, um euch einen sicheren, sorgenfreien und unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen. Und wir geben Antworten auf einige Fragen, die ihr jetzt für eure Planung wissen müsst.

Für eure Gesundheit und eure Sicherheit im Urlaub - Dafür leben wir!

Wir freuen uns darauf, Euch bei uns im SalzburgerLand begrüßen zu dürfen!

Auch in diesem Jahr ist vieles anders als sonst, doch selbst ungewohnte Situationen können im SalzburgerLand der Liebe zu unserer traumhaften Heimat und der Sehnsucht nach dem Aufenthalt in den herrlichen Bergen, auf duftenden Almwiesen oder an glasklaren Seen nichts anhaben. Ganz im Gegenteil: In Zeiten wie diesen kommt der Natur eine noch größere Bedeutung zu. Immerhin ist Bewegung in der Natur eine der wohltuendsten und sichersten Aktivitäten überhaupt. Wir im SalzburgerLand wissen, was wir an unserer Heimat haben – und diesen Reichtum teilen wir gerne mit unseren Gästen. Dafür leben wir!

WAS BENÖTIGT IHR FÜR DIE EINREISE?

Für die Einreise nach Österreich sind keine Corona-Bestimmungen mehr zu vorgegeben. Ein 3G-Nachweis sowie eine Registrierung ist aktuell nicht erforderlich.

WAS TUN BEI VERDACHT AUF CORONA-INFEKTION?

Solltet ihr, Mitreisende oder Kinder, während eures Aufenthalts an Corona-Symptomen leiden (Fieber, trockener Husten, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Atemnot oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) unterzieht euch bitte einem Antigen-Schnelltest. Nähere Information zur weiteren Vorgehensweise findet ihr hier.

WAS IST BEI DER ANREISE MIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN ZU BEACHTEN?

Ihr reist mit dem Zug ins SalzburgerLand und/oder zurück? Um eure Gesundheit und die von anderen Mitreisenden zu schützen, wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Im SalzburgerLand besteht hierzu in öffentlichen Verkehrsmitteln allerdings keine Verpflichtung mehr. Bitte beachtet, dass die FFP2-Maskenregelung von jener in anderen Regionen (z.B. Wien, Bayern) abweichen können.

Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn man sich gesund fühlt.
Tickets idealerweise bereits im Vorfeld online, im Hotel oder an einem Fahrkarten-Automaten kaufen.
Wertvolle und aktuelle Informationen findet ihr auch auf den Seiten der ÖBB und der DB.

WO MUSS EINE FFP2-MASKE GETRAGEN WERDEN?

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Kranken- und Kuranstalten
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden

WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN IM FALLE EINES AKTUELL POSITIVEN CORONA-TESTS?

Aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante wurde die Absonderung bei einer Infektion in Österreich aufgehoben. Stattdessen gilt eine zehntägige Verkehrsbeschränkung. Die Infektion bleibt weiterhin meldepflichtig.

Für Personen, die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen haben, gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske wie folgt:

  • außerhalb des privaten Wohnbereichs:
    • in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
    • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
  • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
    • in geschlossenen Räumen
    • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Person gehalten werden kann

Untersagt bleibt der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (Ausnahme: Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen).

GIBT ES SPEZIELLE COVID-19 REISEVERSICHERUNGEN?

Die Versicherung „Hotelstorno Plus“ der Europäischen Reiseversicherung bietet neben der Stornoversicherung zusätzliche Hilfe und Unterstützung rund um euren Hotelaufenthalt bis zu 31 Tagen – etwa bei Reiseabbruch, einer unfreiwilligen Urlaubsverlängerung und bei Bergnot. Informationen dazu findet ihr hier.

ÖAMTC Schutzbrief (Österreich)
Wenn während einer Reise in Österreich der Urlaubsort aufgrund einer behördlichen Quarantäne nicht verlassen bzw. die Heimreise nicht wie geplant angetreten werden kann, übernimmt der Schutzbrief bis 31. Dezember 2022 die zusätzlichen Übernachtungskosten für die Inhaber und die mitreisenden geschützten Personen. Mehr Infos

ADAC Plus (Deutschland)
Zusätzlich anfallende Übernachtungs- und Heimreisekosten, die während einer Reise durch eine coronabedingte Quarantäneanordnung entstehen werden übernommen. Außerdem werden die Covid-19-Test-Kosten übernommen, wenn dadurch die Heimreise möglich wird. Das Angebot gilt nicht, wenn es vor der Abreise eine Reisewarnung für das betroffene Land oder den spezifischen Ort gab. Es werden maximal 500 € pro Person und Schadensfall übernommen. Diese Leistung ist bis auf Weiteres gültig.

WEITERE HILFREICHE LINKS:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen
Sichere Gastfreundschaft (sichere-gastfreundschaft.at)
Wirtschaftskammer Österreich: Aktuelle Regelungen für Beherbergung/Hotellerie
Land Salzburg: Aktuelle Information zu Covid-19

Dafür leben wir: Kostbare Glücksmomente im SalzburgerLand
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